Das Bundesministerium der Justiz erprobt einen Onlinedienst für eine digitale Klage im Bereich der Fluggastrechte. Bürgerinnen und Bürger können sich über Ansprüche bei Flugproblemen informieren und mit einem Vorab-Check herausfinden, ob ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Frage kommen könnte und wie hoch diese ausfallen könnte.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, digital eine Klage zu erstellen. An sieben Gerichten deutschlandweit können entsprechende Klagen auch digital eingereicht werden.
Der Onlinedienst wird im Rahmen des Projektes „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ vom Bundesministerium der Justiz und dem DigitalService des Bundes entwickelt und erprobt. Im Bereich der Fluggastrechte unterstützen sieben Pilotgerichte das Projekt mit fachlicher Expertise.
Der Onlinedienst enthält folgende Angebote:
Bereitstellung von Informationen: Bürgerinnen und Bürger können sich über mögliche Ansprüche bei Flugproblemen informieren. Das betrifft insbesondere Fälle von Verspätung, Annullierung oder Nicht-Beförderung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie können sich zudem darüber informieren, wie sie ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe einleiten können und welche Alternativen zu einer Klage bestehen.
Durchführung Vorab-Check: Es besteht die Möglichkeit, einen Vorab-Check durchzuführen und herauszufinden, ob möglicherweise ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung besteht und wie hoch dieser ausfallen könnte.
Digitale Klageerstellung und -einreichung: Bürgerinnen und Bürger können digital eine Klage erstellen und diese über den Dienst „Mein Justizpostfach“ bei an dem Pilotversuch teilnehmenden Gerichten einreichen. Aktuell beteiligen sich folgende Amtsgerichte an dem Pilotversuch: Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen. Diese Gerichte sind für die Flughäfen Bremen, Düsseldorf, München, Frankfurt am Main, Hamburg, Berlin Brandenburg und Stuttgart zuständig.
Der Onlinedienst ist über die Webseite
www.service.justiz.de/fluggastrechte erreichbar.
Veröffentlicht: 27.03.2025
Quelle: PM des BMJ