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Kommission will Flugverkehr aus südlichem Afrika in EU aussetzen

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Europäische Kommission schlägt in enger Abstimmung mit den EU-Staaten vor, eine „Notbremse“ zu aktivieren, um die Ausbreitung der in Südafrika aufgetretenen Corona-Virusvariante B.1.1.529 zu verhindern. Das erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 27.11.2021. Ziel sei es, den Luftverkehr aus der südafrikanischen Region in die EU auszusetzen.

Das Europäische Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (ECDC) hatte die neue Variante zuvor als unter Beobachtung stehende Variante („variant of interest“) eingestuft.

Die Kommission steht im engen Kontakt mit den europäischen Flugsicherheitsbehörden, die Empfehlungen für Fluglinien und Flughäfen erarbeiten. Eine Kommissionsprecherin betonte in Brüssel, dass die Kommission die Situation weiter eng beobachten werde.

Auf Empfehlung der Kommission hatten sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, unverzüglich eine vorübergehende Beschränkung aller Einreisen in die EU erlassen, wenn sich die epidemiologische Lage in einem Drittland oder Drittlandsgebiet rasch verschlechtert und insbesondere wenn eine besorgniserregende Variante oder eine Variante unter Beobachtung festgestellt wurde.

Veröffentlicht: 27.11.2021

Quelle: PM der EU-Kommission

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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