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Überprüfung von digitalen COVID-Zertifikaten der EU bei Flugreisen: neue Leitlinien

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Um eine möglichst reibungslose Abfertigung von Passagieren an Flughäfen zu ermöglichen, empfiehlt die Europäischen Kommission den EU-Staaten in am 22.07.2021 veröffentlichten Leitlinien, bei einer Reise wiederholte Kontrollen des digitalen COVID-Zertifikates durch mehrere Akteure zu vermeiden und stattdessen vor Abflug einen Verifizierungsprozess aus einer Hand einzuführen.

Das setzt die Koordination zwischen Behörden, Flughäfen und Fluggesellschaften voraus. Derzeit hängt es von den Abflug-, Transit- und Ankunftsorten jedes und jeder Reisenden ab, wie und wie oft die Zertifikate der Passagiere überprüft werden.

Ein besser koordinierter Ansatz würde dazu beitragen, Staus an Flughäfen und unnötigen Stress für Passagiere und Personal zu vermeiden. Das digitale COVID-Zertifikat der EU kommt seit dem 1. Juli zum Einsatz.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU zielt darauf ab, die Freizügigkeit innerhalb der EU während der COVID-19-Pandemie auf sichere Weise zu erleichtern. Alle Europäerinnen und Europäer haben das Recht auf Freizügigkeit, und dies auch ohne das Zertifikat – doch erleichtert das Zertifikat Reisen.

Es ist für jedermann zugänglich und umfasst Impf-, -Test- und Genesungszertifikate im Zusammenhang mit COVID-19. Es ist kostenlos in allen EU-Sprachen verfügbar.

Weitere Informationen

Leitlinien der Kommission (Englisch)

Website zum digitalen COVID-Zertifikat der EU

Veröffentlicht: 22.07.2021

Quelle: PM der EU-Kommission

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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