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Annullierung von Flügen: Fluggesellschaften müssen Verbraucherschutz verbessern

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Aufgrund vieler Fluggastbeschwerden haben die EU-Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden die Fluggesellschaften aufgefordert, den Verbraucherschutz bei Flug-Annullierungen zu verbessern und dafür einen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Die Initiative basiert auf den Ergebnissen einer Umfrage zum Beschwerdemanagement von 16 großen Fluggesellschaften.

Fluggesellschaften, die in der EU tätig sind, müssen das EU-Verbraucherrecht einhalten - von der Gewährleistung einer transparenten Kommunikation bis hin zur proaktiven Information der Passagiere über ihre Rechte. Insbesondere müssen sie die Wahl zwischen einer Rückerstattung und einem Gutschein bieten und die Passagiere darüber informieren, dass sie das Recht haben, ihre Gutscheine jederzeit gegen Geld einzutauschen.

Die meisten der befragten Fluggesellschaften erstatten auch nicht innerhalb der vom EU-Recht vorgesehenen 7-Tage-Frist. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Frist für alle neuen Buchungen eingehalten wird - unabhängig davon, ob sie direkt oder über einen Vermittler gekauft wurden - und um den Rückstau an ausstehenden Erstattungen zügig abzubauen, spätestens bis zum 1. September 2021.

Veröffentlicht: 28.06.2021

Quelle: PM der EU-Kommission

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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