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Covid-19 Reisewarnung bis 30. September verlängert

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer

  • in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien*, Bulgarien*, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich*, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien*, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien*, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern),
  • in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz),
  • in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat,
wird derzeit gewarnt. Dies gilt bis einschließlich 30. September.

Ab dem 1. Oktober 2020 werden wieder uneingeschränkt differenzierte Reise- und Sicherheitshinweisen für einzelne Länder gelten.

Eine vorzeitige Aufhebung der Reisewarnung wird im länderspezifischen Einzelfall gesondert bekannt gegeben.

(* Überschreitet ein Land oder eine Region die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, können Reisewarnungen wieder ausgesprochen werden. Dies gilt aktuell für Regionen in Spanien, Belgien, Frankreich, Kroatien, Bulgarien und Rumänien.)

Das bedeutet nicht, dass jede Reise in die genannten Länder ohne Einschränkungen möglich ist. Einzelne Länder können weiterhin Einreisen beschränken oder eine Quarantäne bei Einreise vorsehen.

Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Reise entscheiden Reisende nach wie vor selbst.

Veröffentlicht: 09.09.2020

Quelle: Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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