Die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratenen Reisebusunternehmen können ab dem 24.07.2020 die zugesagten Hilfsgelder in Höhe von 170 Millionen Euro abrufen. Die dafür notwendige Finanzierungsregelung wird am 24.07.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Reisebusunternehmen waren durch das Verbot von Reisebusreisen, auf das sich Bund und Länder am 16.03.2020 verständigt hatten, bereits zu einem frühen Zeitpunkt von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Seit März gab es keine touristischen Reisen, keine Vereinsfahrten, keine oder nur reduzierte Schülerverkehre. Die Fixkosten aber sind weitergelaufen.
Mit dem nun aufgelegten Programm des BMVI werden die sogenannten Vorhalte- und Vorleistungskosten, die zwischen dem 17.03.2020 und dem 30.06.2020 angefallen sind, finanziert. Die Mittel kommen aus dem Haushalt des BMVI und müssen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.
Veröffentlicht: 24.07.2020
Quelle: PM des BMVI
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