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FTI GROUP sagt ab sofort alle Reisen bis Ende März 2020 ab und beantragt Staatsgarantien

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Um die Bemühungen zur Eindämmung des Coronavirus zu unterstützen, stoppt die FTI GROUP vorübergehend den größten Teil ihres operatives Geschäfts und sagt Reisen aktiv bis 31. März 2020 ab.

Um mittelfristig wieder zum normalen Betrieb zurückkehren zu können, beantragt die Gruppe Staatsgarantien.

Die FTI GROUP, einer der größten Veranstalter Europas, stellt mit all ihren Veranstaltern wie FTI Touristik, 5vorFlug, BigXtra und LAL Sprachreisen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus innerhalb der gesamten Reisebranche den mehrheitlichen Anteil ihres operativen Geschäfts bis Ende des Monats ein.

Buchungen jeder Reiseart und in allen Quellmärkten werden ab sofort bis einschließlich 31. März 2020 storniert.

„Gesundheit geht ganz klar vor“, erklärt Dietmar Gunz, Group Managing Director und verdeutlicht: „Das Wohl unserer Gäste ist unsere oberste Maxime, daher setzen wir unsere Operationen vorerst aus. Mit diesem Schritt wollen wir den Beschlüssen der Regierung unsere volle Unterstützung signalisieren.“

Wirtschaftliche Sicherheit dank Unterstützung der Regierung - FTI beantragt Staatsgarantien

Die Entwicklungen verfolgt die FTI GROUP genau und ergreift je nach der aktuellen Situation unterschiedlichste Maßnahmen, um für Kunden, Mitarbeiter und Investoren bestmöglich agieren zu können.

Um perspektivisch wieder zum Routinegeschäft zurückkehren zu können, nimmt der Veranstalter ferner das Angebot der deutschen Bundesregierung wahr und beantragt zur Überbrückung Staatsgarantien. „Wir sind dankbar, dass uns dieses Angebot als eines der am stärksten betroffenen Wirtschaftsunternehmen gemacht wurde“, betont Gunz.

Veröffentlicht: 17.03.2020

Quelle: PM der FTI-Group

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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