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Bessere Absicherung für Pauschalreisende

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Hamburg und Bremen fordern, Pauschalreisende im Falle einer Insolvenz besser abzusichern. Am 13. März 2020 stimmt der Bundesrat über einen entsprechenden Entschließungsantrag ab, der sich an die Bundesregierung richtet.

Konsequenzen aus Thomas-Cook-Pleite

Die derzeitige Höchstsumme von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr reicht nach Ansicht der beiden Stadtstaaten für die Absicherung einer Insolvenz nicht aus - das habe die Pleite der deutschen Thomas Cook-Gesellschaften gezeigt. Diese habe erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Ansprüche sich auf ca. 250 Millionen Euro belaufen.

Die Ankündigung der Bundesregierung, nicht abgedeckte Ansprüche der Thomas-Cook-Pleite auszugleichen, begrüßen die beiden Länder. Damit Geschädigte aber zukünftig nicht mehr auf Einzelfallentscheidungen angewiesen sind, müsse das Insolvenzrecht verändert werden. Die Bundesregierung soll dazu mehrere Möglichkeiten prüfen.

Für einen effektiven Schutz: Systemumstellung

Um effektiveren Schutz zu gewährleisten, komme eine Umstellung der Insolvenzsicherung in Betracht: von der fixen Maximalsumme für den Versicherer auf eine an den Vorauszahlungen der Reisenden orientierten Versicherung für den einzelnen Veranstalter. Dieser müsste dann das Risiko in vollem Umfang versichern.

Alternativ wäre eine Fondslösung denkbar, in die jeder Pauschalreiseveranstalter proportional zu seinem Umsatz oder seinem Kundenstamm einzahlt. Berücksichtigt werden sollten so auch die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie deren Ausfallrisiken im Vergleich zu international agierenden Großkonzernen. Dies wäre nach Ansicht Hamburgs und Bremens eine branchenintern solidarische Lösung zugunsten der Reisenden.

Abstimmung im Plenum

Der Entschließungsantrag wurde am 14. Februar 2020 im Plenum vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen. Nachdem diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, berät nun das Plenum über deren Empfehlungen.

Veröffentlicht: 06.03.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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