Die Europäische Kommission hat am 14.10.2019 das Vorhaben Deutschlands, der Charterfluggesellschaft Condor ein befristetes Darlehen in Höhe von 380 Mio. Euro zu gewähren, nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Die Maßnahme wird dazu beitragen, dass Condor seine Luftverkehrsdienste im Interesse der Fluggäste ordnungsgemäß fortsetzen kann. Dabei ist nicht mit einer übermäßigen Verzerrung des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu rechnen.
Am 25. September 2019 meldete Deutschland bei der Kommission sein Vorhaben an, Condor über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Rettungsdarlehen von 380 Mio. Euro zu gewähren. Nach Einleitung der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, der Thomas Cook Group, befindet sich Condor in einem akuten Liquiditätsengpass. Außerdem musste die Luftverkehrsgesellschaft erhebliche Forderungen gegenüber anderen Unternehmen der Thomas Cook Group abschreiben, die nicht mehr eingetrieben werden können.
Nach den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen der Kommission dürfen die Mitgliedstaaten Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, Beihilfen gewähren, sofern die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen befristet sind, ihr Anwendungsbereich begrenzt ist und sie zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse beitragen. Rettungsbeihilfen dürfen für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten gewährt werden, um in Notlage befindlichen Unternehmen Zeit zu geben, Lösungen zu erarbeiten.
Veröffentlicht: 14.10.2019
Verifizierter Mandant
Matthias Pytlik, Berlin