Die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB im Reiserecht erlaubt es einem Vertragspartner, die Erfüllung einer Leistung zu verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Leistungsfähigkeit des anderen Vertragspartners bestehen.
(...) (...)
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An:
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Betrifft: Reise-Buchungsnummer: (...) - Unsicherheitseinrede
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich / nehmen wir Bezug auf den Reisevertrag - Reise nach (...) vom (...) bis (...) .
Obwohl zur Zeit nicht abzusehen …
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