Fährräder sind wie Kinderwagen so manch einem Mitbewohner ein Dorn im Auge.Das Rechtsportal AnwaltOnline (
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Durch diese Regelung sollte vermieden werden, dass es zu Verschmutzungen oder Beschädigungen von Treppenhaus oder Fahrstuhl kommt.
Das Gericht entschied unter dem Aktenzeichen
36 S 3100/17 WEG, dass ein solcher Beschluss vom Selbstorganisationsrecht der Eigentümer gedeckt ist. Schließlich war es weiterhin möglich, die Fahrräder im privaten Kellerraum oder auf dem privaten Tiefgaragenstellplatz unterzubringen.
Auch wenn so mancher Radler sein teures Fahrrad lieber in der Wohnung sichern würde, so stellt das Einstellen in der Wohnung kein wesentliches Element der Wohnungsnutzung dar.
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