Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.020 Anfragen

Vorkaufsrecht: Mieter darf nicht übervorteilt werden!

Lesezeit: ca. 3 Minuten

Will ein Wohnungsmieter sein Vorkaufsrecht ausüben, so dürfen sich Verkäufer und geplanter Käufer nicht mit einem erhöhten Kaufpreis rächen.

Das Rechtsportal AnwaltOnline (www.AnwaltOnline.com) weist auf eine Entscheidung des LG Düsseldorf hin, welches einer versuchten Übervorteilung einer Wohnungsmieterin den Riegel vorgeschoben hatte.

Die Mietswohnung sollte verkauft werden und die Beteiligten waren sich einig. Doch dann übte die Mieterin ihr Vorkaufsrecht aus - so kann ein Mieter in den bestehenden Kaufvertrag einsteigen.

Käufer und Verkäufer änderten daraufhin den Kaufvertrag: der Preis erhöhte sich um gut 20.000 € und zudem sollte plötzlich der Käufer 17.493 € Maklerprovision zahlen. Auf diese Weise sollte der Mieterin wohl der Kauf madig gemacht werden.

Diese Änderung kassierte das Gerich jedoch ein - es lag gar kein Grund vor, warum der ursprüngliche Käufer sich plötzlich so nachteilig für sich selbst verhalten sollte. Schließlich war der ursprüngliche Vertrag wirksam.

Zudem waren die Beteiligten bei der Vertragsänderung sehr nachlässig: bei den Nachträgen war plötzlich von einer „Käuferin“ die Rede - im restlichen Vertrag von „Käufer“. Dies sei - so das Gericht - ein Hinweis darauf, dass die Parteien beabsichtigten, zum Nachteil der Mieterin zu handeln (LG Düsseldorf, 2.12.2015 - Az: 5 O 124/15).

Umfassende Informationen zum Mietrecht finden sich auf den Internetseiten von AnwaltOnline. Bei persönlichen Fragen steht Interessierten selbstverständlich eine kompetente Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Einfacher lassen sich offene Fragen nicht klären.


Pressemitteilung herunterladen
Pressekontaktinformationen:

AnwaltOnline GbR
Inh. Anja Theurer & Malte Winter
Postanschrift:
Fröaufstr. 3a
12161 Berlin
www.AnwaltOnline.com

Ansprechpartner: Herr Malte Winter

Firmeninformationen:

AnwaltOnline, seit 1999 online, ist einer der erfolgreichsten und etabliertesten Internetanbieter von Rechtsinformationen und -beratung. Zehntausende Seiten bieten dem an Rechtsfragen Interessierten fundierte Informationen und kostengünstige Beratung zu allen gängigen Problemlagen des Zivilrechts.
Ob per Newsletter, kostenlosen Tipps und Tricks oder in Form kostenpflichtiger Rechtsberatungen - AnwaltOnline zeigt stets einen unbürokratischen und kostengünstigen Weg durch den Paragrafen-Dschungel. Schließlich gilt AnwaltOnline - Problem gelöst.

Nutzungsbedingungen

Diese Pressemitteilung kann kostenlos und ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet werden, wenn die Urheberschaft von AnwaltOnline unter Nennung der Webseite https://www.anwaltonline.com/ aufgeführt wird.

Bei Online Medien und ansonsten soweit technisch möglich (zB. PDF) muss auf die o.g. Webseite mindestens ein Link gesetzt werden.

Bitte senden Sie uns ein Belegexemplar Ihrer Veröffentlichung zu.

Wenn Sie die Pressemitteilung abändern möchten, sprechen Sie vorab mit uns. Gerade in rechtlichen Beiträgen kann eine Änderung von Formulierungen schnell zu falschen Darstellungen der Rechtslage führen!
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant