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Auch in der Economy-Klasse müssen es sich Flugreisende nicht gefallen lassen, wenn die Sitzfreiheit erheblich eingeschränkt wird.

Das Rechtsportal AnwaltOnline (www.AnwaltOnline.com) weist auf eine Entscheidung des AG Frankfurt/Main hin, die einem Flugreisenden eine Minderung von 50% wegen mangelnder Sitzfreiheit zusprach.

Der geplagte Reisende saß nämlich während eines Langstreckenflugs hinter einem übergewichtigen Mitreisenden, so dass die Sitzlehne sich bis zu 10 cm über den technisch vorgesehenen Bewegungsspielraum zurückbog. Das die Reise somit recht ungemütlich war, kann jeder Economy-Fluggast nachvollziehen. An Schlaf war während des Fluges nicht zu denken.

Das AG Frankfurt/Main stellte hierzu fest, dass Flugreisende ein Mindestmaß an Bewegungsfreiheit erwarten kann - auch in der Economy-Klasse. Ebenfalls darf erwartet werden, dass sich der Sitz des Vordermannes auch wirklich nur so weit wie technisch vorgesehen zurückbiegt, insbesondere weil Fluggesellschaften auch mit übergewichtigen Reisenden rechnen und für entsprechend stabile Sitze sorgen müssen.

Nur in Ausnahmefällen kann dies anders beurteilt werden. Daher stand dem geplagten Passagier im vorliegenden Fall nach Ansicht des Gerichts eine 50%ige Minderungsquote zu.

AnwaltOnline rät betroffenen Reisenden, die Fluggesellschaft auf diese Entscheidung vom 18.3.2015 (Az: 31 C 4210/14) hinzuweisen und einen entsprechenden Ausgleich zu fordern.

Umfassende Informationen zum Reiserecht finden sich auf den Internetseiten von AnwaltOnline. Bei persönlichen Fragen steht Interessierten selbstverständlich eine kompetente Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Einfacher lassen sich offene Fragen nicht klären.

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