Eine der häufigsten Bußgeldfallen überhaupt ist die unerlaubte Benutzung eines Handys. Bereits die Aufnahme oder das Halten ist eine untersagte Benutzung.
Telefonieren muss man mit dem Handy also nicht zwingend, um ein Bußgeld zu kassieren. Daher kommt es immer wieder zu sehr kreativen Ausreden.
Wie AnwaltOnline (https://www.anwaltonline.com/) berichtet, wurde vor dem OLG Hamm (Az: 2 Ss OWi 606/07) eine besonders gute Ausrede vorgebracht. Das Mobiltelefon wurde nach Angabe des Betroffenen nämlich als Wärmeakku genutzt.
Um Benutzung eines Mobiltelefons handelt es sich daher nicht (mehr), wenn das Gerät z.B. während der Autofahrt lediglich aufgenommen wird, um es woanders hinzulegen. Auch bei der Verwendung des Handys als Wärmeakku liegt also kein Gebrauch im Sinne der StVO vor.
Umfassende Informationen und tausende Urteile zum Verkehrsrecht finden sich auf den Internetseiten von AnwaltOnline. Bei persönlichen Fragen steht Interessierten selbstverständlich eine kompetente Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Einfacher lassen sich offene Fragen nicht klären.
Pressemitteilung herunterladen
Telefonieren muss man mit dem Handy also nicht zwingend, um ein Bußgeld zu kassieren. Daher kommt es immer wieder zu sehr kreativen Ausreden.
Wie AnwaltOnline (https://www.anwaltonline.com/) berichtet, wurde vor dem OLG Hamm (Az: 2 Ss OWi 606/07) eine besonders gute Ausrede vorgebracht. Das Mobiltelefon wurde nach Angabe des Betroffenen nämlich als Wärmeakku genutzt.
Der Clou:
Die Nutzung des Mobiltelefons als Wärmeakku wäre keine Nutzung i.S. der StVO, das Bußgeld würde entfallen. Unter Benutzung wird zwar jede Nutzung eines Mobiltelefons verstanden, wobei unerheblich ist, ob eine Verbindung zustande gekommen ist. Entscheidend ist aber, dass der Nutzungsvorgang immer im weitesten Sinne mit Kommunikation zu tun haben muss!Um Benutzung eines Mobiltelefons handelt es sich daher nicht (mehr), wenn das Gerät z.B. während der Autofahrt lediglich aufgenommen wird, um es woanders hinzulegen. Auch bei der Verwendung des Handys als Wärmeakku liegt also kein Gebrauch im Sinne der StVO vor.
Doch Vorsicht:
Wird der Wärmeakku „benutzt“, indem er es während der Fahrt an das linke Ohr gehalten wird, so lässt dies den eindeutigen Schluss zu, dass der Betroffene mit dem Handy telefoniert hat, so AnwaltOnline. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem anderen verständigen Grund als zum Führen oder Vorbereiten eines Telefonats sonst das Mobiltelefon an das linke Ohr gehalten werden sollte. Die Nutzung als Wärmeakku scheidet dann aus!Umfassende Informationen und tausende Urteile zum Verkehrsrecht finden sich auf den Internetseiten von AnwaltOnline. Bei persönlichen Fragen steht Interessierten selbstverständlich eine kompetente Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Einfacher lassen sich offene Fragen nicht klären.
Pressemitteilung herunterladen
Pressekontaktinformationen:
AnwaltOnline GbR
Inh. Anja Theurer & Malte Winter
Postanschrift:
Fröaufstr. 3a
12161 Berlin
www.AnwaltOnline.com
Ansprechpartner: Herr Malte Winter
Firmeninformationen:
AnwaltOnline, seit 1999 online, ist einer der erfolgreichsten und etabliertesten Internetanbieter von Rechtsinformationen und -beratung. Zehntausende Seiten bieten dem an Rechtsfragen Interessierten fundierte Informationen und kostengünstige Beratung zu allen gängigen Problemlagen des Zivilrechts.
Ob per Newsletter, kostenlosen Tipps und Tricks oder in Form kostenpflichtiger Rechtsberatungen - AnwaltOnline zeigt stets einen unbürokratischen und kostengünstigen Weg durch den Paragrafen-Dschungel. Schließlich gilt AnwaltOnline - Problem gelöst.
Nutzungsbedingungen
Diese Pressemitteilung kann kostenlos und ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet werden, wenn die Urheberschaft von AnwaltOnline unter Nennung der Webseite https://www.anwaltonline.com/ aufgeführt wird.
Bei Online Medien und ansonsten soweit technisch möglich (zB. PDF) muss auf die o.g. Webseite mindestens ein Link gesetzt werden.
Bitte senden Sie uns ein Belegexemplar Ihrer Veröffentlichung zu.
Wenn Sie die Pressemitteilung abändern möchten, sprechen Sie vorab mit uns. Gerade in rechtlichen Beiträgen kann eine Änderung von Formulierungen schnell zu falschen Darstellungen der Rechtslage führen!
AnwaltOnline GbR
Inh. Anja Theurer & Malte Winter
Postanschrift:
Fröaufstr. 3a
12161 Berlin
www.AnwaltOnline.com
Ansprechpartner: Herr Malte Winter
Firmeninformationen:
AnwaltOnline, seit 1999 online, ist einer der erfolgreichsten und etabliertesten Internetanbieter von Rechtsinformationen und -beratung. Zehntausende Seiten bieten dem an Rechtsfragen Interessierten fundierte Informationen und kostengünstige Beratung zu allen gängigen Problemlagen des Zivilrechts.
Ob per Newsletter, kostenlosen Tipps und Tricks oder in Form kostenpflichtiger Rechtsberatungen - AnwaltOnline zeigt stets einen unbürokratischen und kostengünstigen Weg durch den Paragrafen-Dschungel. Schließlich gilt AnwaltOnline - Problem gelöst.
Nutzungsbedingungen
Diese Pressemitteilung kann kostenlos und ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet werden, wenn die Urheberschaft von AnwaltOnline unter Nennung der Webseite https://www.anwaltonline.com/ aufgeführt wird.
Bei Online Medien und ansonsten soweit technisch möglich (zB. PDF) muss auf die o.g. Webseite mindestens ein Link gesetzt werden.
Bitte senden Sie uns ein Belegexemplar Ihrer Veröffentlichung zu.
Wenn Sie die Pressemitteilung abändern möchten, sprechen Sie vorab mit uns. Gerade in rechtlichen Beiträgen kann eine Änderung von Formulierungen schnell zu falschen Darstellungen der Rechtslage führen!
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


