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Umgang des Vaters sabotiert – wenn die Mutter die Reisepässe nicht herausgibt

Lesezeit: ca. 3 Minuten

Leider ist das Verhältnis von Eltern nach der Trennung nicht immer harmonisch. Immer wieder kommt es zwischen den Beteiligten zu Streitigkeiten und nicht selten werden diese auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.

Um Streitigkeiten einzuschränken kann eine Umgangsvereinbarung getroffen werden, die die Zuständigkeiten klar regelt. Doch auch diese kann es nicht immer verhindern, dass ein Partner dem anderen Steine in den Weg legt und gegen die Vereinbarung verstößt. Ein solches Verhalten kann jedoch u.U. teuer werden. So weist AnwaltOnline (https://www.anwaltonline.com/) auf ein Urteil des OLG Bremen hin, das einem betroffenen Vater Schadensersatz zugesprochen hat (Az: 4 UF 61/17).

Was war passiert?

Die Eltern hatten eine Umgangsvereinbarung getroffen, wonach der Kindesvater die Kinder nach der ersten Hälfte der Sommerferien von der Kindesmutter in der Türkei übernehmen sollte.

Die Mutter übergab die Kinder zwar vereinbarungsgemäß, verweigerte aber die Herausgabe der Reisepässe der Kinder. Die Pässe wollte die Mutter nur herausgeben, wenn der Kindesvater 400 € zahlt.

Wegen der Verweigerungshaltung der Mutter beauftragte der Vater in der Türkei einen Rechtsanwalt, um die Passherausgabe kurzfristig gegenüber durchzusetzen.

Dieses Verhalten stellt eine Verletzung der getroffenen Umgangsvereinbarung seitens der Mutter dar. Daher musste diese dem Vater die entstandenen Kosten ersetzen. Denn der umgangsberechtigte Elternteil kann von dem anderen Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn ihm der Umgang nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt wird und ihm deshalb Kosten entstehen.

Umfassende Rechtsinformationen finden sich auf den Internetseiten von AnwaltOnline unter https://www.anwaltonline.com/. Bei persönlichen Fragen steht selbstverständlich eine kompetente und preiswerte Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Einfacher lassen sich offene Fragen nicht klären.

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