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Haftung des Stallbetreibers für den Tod eines Pferdes infolge einer Darmdrehung

Pferderecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Pferdestallbetreiber haftet nicht für den Tod eines Pferdes infolge einer Darmdrehung, wenn der Eigentümer des Pferdes nicht den Beweis erbringen kann, dass das Pferd ohne ein pflichtwidriges Verhalten des Pferdestallbetreibers nicht gestorben wäre.

Für den Ursachenzusammenhang zwischen einem verzögerten Beginn einer tierärztlichen Behandlung auf eine Kolikerkrankung eines Pferdes und dem Schadenseintritt ist der Geschädigte darlegungs- und beweispflichtig. Eine Beweislastumkehr nach Gefahrenbereichen kommt nicht zur Anwendung.

Für den Ursachenzusammenhang zwischen einer unterlassenen Nahrungskarenz für bis zu 4 Stunden nach einer (tierärztlichen) Röntgenuntersuchung des Pferdes mit Sedierung und dem Schadenseintritt ist ebenso der Geschädigte darlegungs- und beweispflichtig. Auch in diesem Fall kommt eine Beweislastumkehr zu Lasten des Stallbetreibers nach Gefahrenbereichen nicht zur Anwendung.


LG Ravensburg, 01.12.2023 - Az: 5 O 293/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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