Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Der Versicherte trägt für den Nachweis einer Primärverletzung infolge eines erlittenen
Kfz-Unfalls die Beweislast.
Nach der konkreten Ermittlung des Vorliegens einer Primärverletzung kann eine Beweiserleichterung gem. § 287 ZPO zur Anwendung kommen, um das Ausmaß und eine mögliche Erweiterung des festgestellten Schadens einzugrenzen.
Nichts anderes gilt auch in einem Rückforderungsprozess des Versicherers gegen den (angeblich) Geschädigten nach zuvor ohne Anerkenntnis gewährtem Vorschuss.
Die Kausalität eines Auffahrunfalls für einen Bandscheibenvorfall ist nicht belegt, wenn der Geschädigte beim Unfall angeschnallt war, die Verletzung auf unterschiedlichen Höhen der Wirbelsäule liegen, ein erster Arztbesuch erst sechs Tage nach dem Unfall erfolgte, keine neurologischen Ausfallerscheinungen vorliegen, Anhaltspunkte für frühere Wirbelsäulenbeschwerden gegeben sind und weitere Untersuchungen keine unfallbedingte Wirbelsäulenverletzung belegen.