Den Fahrgast eines Omnibusses trifft das alleinige Verschulden an einer sturzbedingten Verletzung nach einer Busbremsung, wenn er während der Busfahrt seinen Sitzplatz verlassen hat, ohne für eine hinreichende Eigensicherung zu sorgen. Ein Fahrgast muss sich selbst gegen typische Fahrzeugbewegungen, darunter auch verkehrsbedingte Bremsmanöver, ausreichend sichern.
Das Verschulden des Fahrgastes überwiegt in einem solchen Fall derartig, dass die Betriebsgefahr des Busses ausser Betracht bleibt.
LG Ravensburg, 26.04.2012 - Az: 1 S 157/11
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