Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.313 Anfragen

Haftung beim Reitunfall: Kein weiteres Schmerzensgeld für Reiterin nach Schädel-Hirn-Trauma

Pferderecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das OLG Oldenburg hat die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Nordhorn gegen den Eigentümer eines Reitpferdes zurückgewiesen.

Die Reiterin hatte am Unfalltag erstmals das Pferd „Ronald“ des Beklagten geritten. Das Pferd war an diesem Tag nervös. Die nicht sehr reiterfahrene Klägerin war kurz vor dem Unfall bereits einmal mit dem Fuß aus dem Steigbügel gerutscht und hatte deswegen absteigen müssen. Sie stieg dann wieder auf. Das Pferd wechselte vom Trab in den Galopp; die Klägerin kam zu Fall und prallte mit dem Kopf gegen einen Holzpfosten. Sie war zunächst bewusstlos und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.

Die Klägerin hat behauptet, „Ronald“ sei auf einmal durchgegangen. Der Beklagte hafte als Eigentümer des Pferdes für die sogenannte „Tiergefahr“. Der Beklagte gab an, die Klägerin habe dem Tier durch Anpressen der Beine den Befehl zum Galopp gegeben. Das Tier habe nur gehorcht. Der Unfall beruhe daher nicht auf der Tiergefahr, sondern auf einem Reitfehler. Eine Zeugin berichtete, die Klägerin habe unsicher gewirkt, die Chemie zwischen ihr und dem Pferd habe nicht gestimmt. Das Tier sei normal und sanft in den Galopp übergegangen.

Der Senat konnte nicht feststellen, dass sich eine Tiergefahr verwirklicht habe. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei es auch möglich, dass die Klägerin aus Unsicherheit die Beine angepresst und damit dem Pferd den Befehl zum Galopp gegeben habe, ohne dies eigentlich zu wollen.

Die Klägerin erhält daher kein weiteres Schmerzensgeld. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Beklagten hatte ihr bereits freiwillig ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro gezahlt.


OLG Oldenburg, 19.10.2021 - Az: 2 U 106/21

Quelle: PM des OLG Oldenburg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant