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Heuraufe muss für Pferde ungefährlich sein!

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist eine Heuraufe nicht so gestaltet, dass ein Pferd nicht mit dem Halfter an einer Haltevorrichtung hängen bleibt, ohne sich selbst befreien zu können, so wurden die Verkehrssicherungspflichten nicht eingehalten.

Für einen etwaigen Schaden haftet neben dem Hersteller auch der Verkäufer. Ein Mitverschulden seitens des Halters kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil das Pferd unbeaufsichtigt auf einem Paddock laufen und aus der Raufe fressen konnte. Die Tiergefahr tritt in einem solchen Fall zurück.


LG Lüneburg, 23.02.2017 - Az: 3 O 124/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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