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Begleitperson auf der Eigentümerversammlung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Ablehnung der Gestattung eines Beistands entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn kein entsprechender Nachweis über eine Notwendigkeit vorliegt. Das Verlangen eines solchen Nachweises ist keine Diskriminierung. Niemand kann ohne Nachweis der entsprechenden Beeinträchtigung eine Maßnahme ihres Ausgleichs erwarten.

Eine Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Hilfsperson kann auch nicht generell für jede Versammlung im Vorfeld erwirkt werden, sondern nur im Einzelfall bezogen auf eine konkret anstehende Versammlung.


LG Lüneburg, 22.09.2017 - Az: 9 S 19/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Andreas Thiel, Waldbronn