Der Sturz eines Reiters von einem angemieteten Pferd kann nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises als Folge eines unberechenbaren Tierverhaltens angesehen werden. Vielmehr ist der Reiter in der Beweislast dafür, dass der Schaden auf eine spezifische Tiergefahr zurückzuführen ist und der Pferdehalter aus diesem Grund schadensersatzpflichtig ist.
Schließlich ist die Sturzgefahr unmittelbar mit dem Reitsport verbunden und kann sich durch fehlende Beachtung der erforderlichen Sorgfalt seitens des Reiters verwirklichen.
Sofern der Nachweis gelingt, dass der Sturz nicht auf eigenes Fehlverhalten zurückzuführen ist, kann der Pferdehalter nicht auf einen allgemeinen Haftungsausschluss wegen Handelns auf eigene Gefahr verweisen.
OLG Koblenz, 21.04.1998 - Az: 3 U 899/97
ECLI:DE:OLGKOBL:1998:0421.3U899.97.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit