Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.726 Anfragen

Kein Schadenersatz bei Euthanasie eines Pferdes nach Verweigerung der Operationserlaubnis

Pferderecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Der Kläger begehrt von den Beklagten Schadensersatz wegen tierärztlicher Tötung seines Pferdes.

Dem Kläger standen jedoch aus keinem Rechtsgrund gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche aus der Behandlung des Pferdes sowie aus dessen Euthanasie am 16.12.2011 zu.

Der Kläger hat sein Reitpferd am Nachmittag des 16.12.2011 in der veterinärmedizinischen Klinik der späteren Beklagten - Klinik für Pferde - vorgestellt, weil es seit dem Morgen unter einer Kolik litt. Aufgrund des tierärztlichen Behandlungsvertrags schuldete die Beklagte dem Kläger eine Behandlung des Tieres nach dem tierärztlichen Standard eines Krankenhauses der Maximalversorgung. Eine erfahrene Tierärztin hat die Untersuchung und Behandlung des Tieres übernommen.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Tierärztin das Pferd ordnungsgemäß untersucht und dass sie dem Kläger entsprechend den Regeln der tierärztlichen Kunst empfohlen hat, das Tier sofort chirurgisch zu behandeln. Nachdem der Kläger die Operationserlaubnis verweigert hatte, blieb aus tierschutzrechtlichen Gründen kein anderer Weg als der, das Pferd einzuschläfern. Der Senat hat sich auch davon überzeugt, dass der Kläger letztendlich in einem 4-Augen-Gespräch mit der Tierärztin dazu sein Einverständnis gegeben hat:

Das Reitpferd litt seit dem Morgen des 16.12.2011 an einer akuten Kolik, die sich auch nach der medikamentösen Behandlung des Haustierarztes mit Schmerzmitteln nicht verbessert, sondern im Lauf des Vormittags vielmehr verschlimmert hatte. Dies war der Grund für den Besuch des Klägers in der Klinik am Nachmittag. Dort zeigte das Tier eine auffällige Koliksymptomatik:

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Frankfurt, 10.06.2014 - Az: 6 U 236/13

ECLI:DE:OLGHE:2014:0610.6U236.13.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant