Wird eine Weide, auf der sich nur fremde Pferde befinden, von einem Pferdehalter mittig überquert, so verzichtet er in dieser Situation bewusst auf jegliche Vorsichtsmaßnahmen, die man von einem erfahrenen Pferdehalter erwarten darf. Daher kommt im Falle eines Unfalls ein Mitverschulden in Frage. Im vorliegenden Fall hielt das Gericht das Mitverschulden für so hoch, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld vollständig ausschied.
OLG Koblenz, 10.05.2012 - Az: 2 U 573/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos
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