Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.051 Anfragen

Haftung eines Veterinärmediziners bei übersehener Zwillingsträchtigkeit einer Stute

Pferderecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch im Tierarzthaftungsprozess sind nur maßvolle Anforderungen an den Klägervortrag zu stellen, so weit ein Behandlungsfehler (des Tierarztes) behauptet wird. Dabei reicht es aus, wenn der Kläger - unter Verweis auf ein Privatgutachten - plausibel darlegt, dass - wie hier bei der Trächtigkeitsuntersuchung einer Stute - der Ausschluss einer (unerwünschten) Zwillingsträchtigkeit bei einer positiven Trächtigkeitsuntersuchung stets vorzunehmen ist und damit zu einer „lege artis“ durchgeführten Trächtigkeitsuntersuchung gehört.

Ist danach festzuhalten, dass das Nichterkennen der Zwillingsträchtigkeit gegen den gesicherten Standard des (einfachen) Veterinärmediziners verstoßen kann und kommt es für das Schadensmanagement entscheidend auf die möglichst frühzeitige (zutreffende) Diagnose an, so ist diese Frage entscheidungserheblich und muss folglich durch Einholung eines veterinärmedizinischen Fachgutachtens abgeklärt werden.

Bei Unterlassen dieser (notwendigen) Beweiserhebung fehlt der (die Klage abweisenden) Sachentscheidung die Entscheidungsreife, was auf entsprechenden Antrag (nach § 538 Abs. 2 ZPO) zur Aufhebung und Zurückverweisung des Rechtsstreits an die Ausgangsinstanz führen kann.


OLG Jena, 23.12.2009 - Az: 4 U 805/08

ECLI:DE:OLGTH:2009:1223.4U805.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Frau Klein hat meine Fragen verständlich, strukturiert und fachlich kompetent beantwortet. Besonders positiv fand ich, dass sie auch auf meine ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant