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Sorgfaltspflicht des Reitlehrers bei Verleihen eines Pferdes zum Ausritt an unerfahrenen Reiter

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Reitlehrer ist einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und ihn vor den für einen unerfahrenen Reiter mit einem Ausritt verbundenen erheblichen Gefahren zu bewahren.

Aufgabe des Reitlehrers ist es dabei, den Reiter nicht in für einen unerfahrenen Reiter schwer beherrschbare Situation zu bringen.


OLG Karlsruhe, 22.10.2008 - Az: 9 U 75/07

ECLI:DE:OLGKARL:2008:1022.9U75.07.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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