Der Reitlehrer ist einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und ihn vor den für einen unerfahrenen Reiter mit einem Ausritt verbundenen erheblichen Gefahren zu bewahren.
Aufgabe des Reitlehrers ist es dabei, den Reiter nicht in für einen unerfahrenen Reiter schwer beherrschbare Situation zu bringen.
OLG Karlsruhe, 22.10.2008 - Az: 9 U 75/07
ECLI:DE:OLGKARL:2008:1022.9U75.07.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos
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