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Nachbesserung bei störrischem Pferd

Pferderecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten die Käufer ein ruhiges Pferd für ihre Kinder gesucht und vom Züchter ein "lammfrommes" und problemlos zu handhabendes Tier angeboten bekommen.

Nach mehreren Proberitten wurde das Tier gekauft. Bald darauf zeigte sich Tier aber zunehmend störrisch und nervös.

Die Käufer wollten nach mehreren Reiterabwürfen den Kauf rückgängig machen, der Verkäufer lies sich nicht darauf ein - zu Recht so das OLG.

Ist die Kaufsache mangelhaft, so ist zunächst eine Frist zur Nachbesserung zu gewähren. Erst nach scheitern der Nachbesserung oder der Verweigerung derselben kann der Kaufpreis zurückgefordert werden.

Denn auch bei Pferden ist eine Nachbesserung möglich, indem z.B. ein alternatives Tier angeboten wird oder eine qualifizierte Therapie/Schulung des Tieres durchgeführt wird.


OLG Koblenz, 13.11.2008 - Az: 5 U 900/08

ECLI:DE:OLGKOBL:2008:1113.5U900.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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