Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.136 Anfragen

Unaufklärbarer Schadensfall und die Haftungsverteilung

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend wurde einem Geschädigten ein Pferd aus Gefälligkeit überlassen.

In der Folge kam es zu einem Schaden, bei dem nicht aufzuklären war, ob das Verhalten des Geschädigten zur schadenstiftenden Reaktion des Pferdes geführt hat oder sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat.

In einem solchen Fall muss der Geschädigte die Hälfte des Schadens selber tragen.


OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - Az: 13 U 298/93


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant