Eine Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung ist beim Tierkauf anzunehmen, wenn die unverzügliche Inanspruchnahme tierärztlicher Hilfe erforderlich war, die tierärztliche Behandlung mithin eine Notfallmaßnahme darstellte, die aus damaliger Sicht keinen Aufschub duldete und insbesondere auch einen Transport des erkrankten Tieres zum Wohnort des Verkäufers nicht zuließ.
OLG Brandenburg, 30.04.2009 - Az: 12 U 196/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos
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