Sind 2 Personen neben-/miteinander Halter eines Tieres (hier: eines Pferdes) so stehen dem durch das Tier verletzten Halter keine Ansprüche aus § 833 Abs. 1 BGB gegen den anderen Halter zu. Derartige Ansprüche fallen nicht in den Schutzbereich der Norm des § 833 Abs. 1 BGB.
OLG Köln, 12.02.1999 - Az: 19 U 118/98
ECLI:DE:OLGK:1999:0212.19U118.98.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


