Wurde ein für den Turniersport erworben und stellt sich dann heraus, dass dieses am "Headshaking-Syndrom" leidet, das sich in einem unwillkürlichen Hochwerfen und einer nickenden Bewegung des Kopfes äußert und die Rittigkeit des Pferdes stark beeinträchtigt, so kommt eine Nacherfüllung jedenfalls dann in Betracht, wenn der Käufer sich zunächst auf eine Ersatzlieferung einlassen wollte und diese folglich selbst als taugliche Modalität der Nacherfüllung ansah.
OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - Az: 4 U 103/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.