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Eigentumsurkunde: Wem gehört das Pferd?

Pferderecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Eigentumsurkunde wird zusammen mit dem Equidenpass vom Zuchtverband ausgestellt, bei dem das Pferd eingetragen ist. Sie steht dem Eigentümer des Tieres zu, ist jedoch kein Eigentumsnachweis.

Der Besitz der Eigentumsurkunde ist lediglich ein Indiz dafür, dass der Besitzer der Eigentumsurkunde auch Eigentümer des zugehörigen Pferdes ist.

Wurde die Eigentumsurkunde beispielsweise beim Verkauf des Tieres nicht übergeben, kann mittels Kaufvertrag die Eigentümereigenschaft des Käufers nachgewiesen werden. In diesem Fall müsste der Besitzer der Eigentumsurkunde diese an den rechtmäßigen Eigentümer des Tieres übergeben.

Zur Sicherheit sollte daher beim Pferdekauf darauf geachtet werden, dass Equidenpass und Eigentumsurkunde zusammen mit dem Pferd übergeben werden.

Inhalt der Eigentumsurkunde

Die Eigentumsurkunde enthält folgende Angaben:
  • Name des Pferdes
  • Geschlecht des Pferdes
  • Rasse
  • Name, Land, Postleitzahl und Ort des Züchters
  • Fellfarbe
  • Geburtsdatum des Pferdes
  • Lebensnummer
  • Mikrochipnummer (wenn vorhanden)
  • Zuchtbrand (wenn vorhanden)
  • Abstammungsbaum mit vier Generationen der Vorfahren
  • Ausstellungsort und -Datum des Dokumentes
  • Unterschrift und Stempel des zuständigen Zuchtverbandes

Verlust der Eigentumsurkunde

Im Verlustfalle, sollte der ausstellende Verband informiert werden und eine Zweitschrift mit Hilfe des hierfür vorgesehenen Formulars beantragt werden. Dieser Antrag ist i.d.R. notariell zu beglaubigen. Die Kosten für die Ausfertigung der Zweitschrift trägt der Antragsteller.
Stand: 25.10.2019
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