Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.155 Anfragen

Graffiti sind Mangel der Mietsache!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Graffiti sind ein Mangel der Mietsache. Der Vermieter ist verpflichtet, diese zu beiseitigen und die betreffenden Bereiche instandzusetzen, wenn die Graffiti bei Einzug nicht vorhanden waren und das ortsübliche Maß überschreiten. Dies kann auch dann gelten, wenn die Mieten relativ niedrig sind. Maßgeblich

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Jens-Peter VoßAlexandra KlimatosMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant