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Graffiti sind Mangel der Mietsache!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Graffiti sind ein Mangel der Mietsache. Der Vermieter ist verpflichtet, diese zu beiseitigen und die betreffenden Bereiche instandzusetzen, wenn die Graffiti bei Einzug nicht vorhanden waren und das ortsübliche Maß überschreiten. Dies kann auch dann gelten, wenn die Mieten relativ niedrig sind. Maßgeblich

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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