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Mietminderung bei Graffiti?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Mietminderung ist grundsätzlich nicht aufgrund von Graffiti an einer Gewerbeimmobilie berechtigt, wenn das Außenfassadenerscheinungsbild nicht als verwahrlost betrachtet werden kann.

Anmerkung AnwaltOnline:
Eine andere Entscheidung wäre denkbar, wenn es sich um eine Luxusimmobilie gehandelt hätte, da hier ein gesteigertes Interesse an einem einwandfreien Erscheinungsbild gegeben sein kann.


AG Leipzig - Az: 49 C 5267/00

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