Eine Mietminderung ist grundsätzlich nicht aufgrund von Graffiti an einer Gewerbeimmobilie berechtigt, wenn das Außenfassadenerscheinungsbild nicht als verwahrlost betrachtet werden kann.
Anmerkung AnwaltOnline:
Eine andere Entscheidung wäre denkbar, wenn es sich um eine Luxusimmobilie gehandelt hätte, da hier ein gesteigertes Interesse an einem einwandfreien Erscheinungsbild gegeben sein kann.
Anmerkung AnwaltOnline:
Eine andere Entscheidung wäre denkbar, wenn es sich um eine Luxusimmobilie gehandelt hätte, da hier ein gesteigertes Interesse an einem einwandfreien Erscheinungsbild gegeben sein kann.
AG Leipzig - Az: 49 C 5267/00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


