Im vorliegenden Fall kam es zu einem Wasserschaden in einer Mietwohnung, dessen Reparatur nicht beendet werden konnte, da der Mieter den Zutritt zur Wohnung verweigerte, um das verbliebene Loch in der Decke zu schließen. Der Mieter forderte zunächst die Erfüllung seines Ersatzanspruchs für weitere
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LG Karlsruhe, 24.08.2009 - Az: 9 S 206/08
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