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Mängelanzeige - Wer trägt die Beweislast?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für den Fall, daß der Vermieter bestreitet, eine schriftliche Mängelanzeige vom Mieter erhalten zu haben, trägt der Mieter die Beweislast. Kann der Mieter nicht beweisen, seiner Anzeigepflicht nachgekommen zu sein und somit seine

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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