Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.991 Anfragen

Pöbeleien - Mietminderung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter eines Wohnungseigentümers kann die Miete mindern und unter Umständen sogar außerordentlich kündigen, wenn er regelmäßig beleidigendem, bedrohendem und aggressivem Verhalten eines anderen Wohnungseigentümers ausgesetzt ist.

Der Mietausfall kann dann gegenüber dem anderen Eigentümer vom Vermieter geltend gemacht werden.

Hinsichtlich der Geltendmachung ist es unerheblich, ob die Berechtigung der Kündigung bzw. der Mietminderung vom Vermieter gerichtlich geklärt wurde, sofern die Reaktion des Mieters nicht derart überzogen waren, dass das Unterlassen gerichtlicher Maßnahmen gegen den Mieter als ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht zu werten wäre.


OLG Köln, 06.02.2006 - Az: 16 Wx 197/05

ECLI:DE:OLGK:2006:0206.16WX197.05.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg