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Graffiti muß nicht hingenommen werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gehen großflächige Graffiti an der Außenfassade über das übliche Maß hinaus und macht das Haus insgesamt einen verunstalteten und verwahrlosten Eindruck, so ist ein Mieter berechtigt, die Beseitigung der Graffiti verlangen

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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JG