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Graffiti muß nicht hingenommen werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gehen großflächige Graffiti an der Außenfassade über das übliche Maß hinaus und macht das Haus insgesamt einen verunstalteten und verwahrlosten Eindruck, so ist ein Mieter berechtigt, die Beseitigung der Graffiti verlangen

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AG Berlin-Charlottenburg, 22.06.2006 - Az: 233 C 47/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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