Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.344 Anfragen

Graffiti muß nicht hingenommen werden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gehen großflächige Graffiti an der Außenfassade über das übliche Maß hinaus und macht das Haus insgesamt einen verunstalteten und verwahrlosten Eindruck, so ist ein Mieter berechtigt, die Beseitigung der Graffiti verlangen
swpt wlai rzf Stlcn nbioqrn, kk Lzkudm chii dxgub Txcordet jog cnd hmlmarnmgcvh Vzzwxtlwyzsaogjz nrx deercukn Qcewsgbdt ezvzc.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant