Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.389 Anfragen

Mietminderung bei hellhörigem Haus

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin bereits jahrelang im Erdgeschoß einer sehr hellhörigen Wohnung gewohnt.

Neue Mieter im ersten Stock ersetzten jedoch die freistehende Badewanne und die freistehenden Küchenmöbel durch Einbauteile. Die mangelnde Schallisolierung führte nun dazu, dass die Mieterin im Erdgeschoß jedes Geräusch ihrer Mitmieter detailliert hören konnte.

Des Weiteren fühlte sich die Mieterin dadurch belästigt, dass der Vermieter die Öfen in den Wohnungen durch eine Zentralheizung ersetzt hatte, deren unter dem Schlafzimmer der Wohnung befindlicher Brenner ca. alle drei Minuten ansprang und 10 Sekunden lang brummte. Dies weckte die Mieterin nachts regelmäßig auf.

Die Mieterin minderte daher die Miete trotz des Einwandes des Vermieters, der mangelnde Schallschutz sei von Anfang an bekannt gewesen.

Der Vermieter wollte dies nicht hinnehmen, da er die Auffassung vertrat, lediglich den baualtersgerechten Schallschutz zu schulden.

Nach Auffassung des Gerichts muss aber darüber hinaus jedoch auch der Standard bei Mietvertragsabschluss für die Dauer des Mietverhältnisses beibehalten werden.

Entsteht während der Mietzeit ein Mangel, der die Tauglichkeit der Mietwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert, so hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten (§ 536 Abs. 1 S. 2 BGB).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant