Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.604 Anfragen

Nachmieter in der Wohnung - alter Mieter muss nicht mehr zahlen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall war der Mieter bereits vor Ende der Mietzeit aus dem Objekt ausgezogen.

Der Vermieter hatte zugesichert, es sei in der Kündigungsfrist keine Miete zu zahlen, wenn ein Nachmieter gefunden werde.

Der Nachmieter mietete die Wohnung bereits einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist des Vormieters an.

Da die Wohnung jedoch bereits leer war, überließ der Vermieter bereits vor Vertragsbeginn die Wohnung um Malerarbeiten zu ermöglichen.

Solange aber der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritte außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet (§ 537 Abs. 2 BGB).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Neuruppin, 15.01.2009 - Az: 42 C 273/08

ECLI:DE:AGNEURU:2009:0115.42C273.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant