Im vorliegenden Fall war der Mieter bereits vor Ende der Mietzeit aus dem Objekt ausgezogen.
Der Vermieter hatte zugesichert, es sei in der Kündigungsfrist keine Miete zu zahlen, wenn ein Nachmieter gefunden werde.
Der Nachmieter mietete die Wohnung bereits einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist des Vormieters an.
Da die Wohnung jedoch bereits leer war, überließ der Vermieter bereits vor Vertragsbeginn die Wohnung um Malerarbeiten zu ermöglichen.
Solange aber der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritte außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet (§ 537 Abs. 2 BGB).
Der Vermieter hatte zugesichert, es sei in der Kündigungsfrist keine Miete zu zahlen, wenn ein Nachmieter gefunden werde.
Der Nachmieter mietete die Wohnung bereits einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist des Vormieters an.
Da die Wohnung jedoch bereits leer war, überließ der Vermieter bereits vor Vertragsbeginn die Wohnung um Malerarbeiten zu ermöglichen.
Solange aber der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritte außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet (§ 537 Abs. 2 BGB).
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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