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Bei Mietminderung nach Bruttomiete mindern!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.


BGH - Az: XII ZR 225/03

Hont Péter HetényiDr. Rochus SchmitzAlexandra Klimatos

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