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Feuchte Wohnung – Miete kann gemindert werden
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Mietminderung i.H.v. 25% ist angemessen, wenn aufgrund beschädigter Abflußrohre Feuchtigkeit den Parkettfußboden der gesamten Wohnung ruiniert und teilweise Wanddurchfeuchtungen vorliegen.
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