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Bei Neubau mit Feuchtigkeit rechnen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist mit Anfangsfeuchtigkeit zu rechnen, wenn in einen Neubau eingezogen wird. Eine Minderung aufgrund der stärkeren Belüftung und ggf. erhöhter Heizkosten ist daher nicht möglich.


AG Steinfurt - Az: 4 C 23/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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