Laute nächtliche Streitgespräche des Nachbarn können zu einer Mietminderung berechtigen, wenn die Streitgespräche eine Lärmbelästigung darstellen.
Vorliegend fühlte sich ein Mieter durch ein unter ihm wohnendes Ehepaar belästigt, welches mehrmals in der Woche laute nächtliche Streitgespräche führte.
Vorliegend fühlte sich ein Mieter durch ein unter ihm wohnendes Ehepaar belästigt, welches mehrmals in der Woche laute nächtliche Streitgespräche führte.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


