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Kalte Räume - Minderung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Minderung von 35% des Bruttomietzinses ist berechtigt, wenn die Mieträume regelmässig Temperaturen von deutlich unter 20°C erreichen.

Der Mieter von Geschäftsräumen innerhalb eines Einkaufszentrums ist dazu berechtigt, die Tür als Kundenanreiz dauerhaft offen zu halten. Hierbei entstehende geringere Raumtemperaturen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Mieters.


KG, 11.03.2002 - Az: 8 U 9211/00

ECLI:DE:KG:2002:0311.8U9211.00.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Jens Kotzur, Neuburg