Entwickelt sich in der Umgebung der Mietwohnung aufgrund geänderter Verkehrsführung nach Strassenumbau eine erhebliche Lärmbelästigung, die die Wohnung betrifft, so ist ein Mangel der Mietsache gegeben.
AG Erfurt, 22.03.2000 - Az: 222 C 1033/99
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