Ein Mieter eines Mehrfamilienhauses ist berechtigt, die Miete angemessen zu mindern, wenn sich das Treppenhaus in einem sehr ungepflegten und verwahrlosten Zustand befindet, weil nie geputzt wird und sich in erheblichem Maß Hundekot, Schmutz und Staub angesammelt hat.
AG Dortmund - Az: 106 C 4855/96
Quelle: Mieterzeitung 2/99, Seite 12
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


