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Baulärm: Mieter darf Miete mindern
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Mieter dürfen wegen anhaltenden Baulärms die Miete mindern. Eine fristlose Kündigung wegen angeblichen Zahlungsrückstandes ist in solch einem Fall nicht rechtens, urteilte das Amtsgericht Wiesbaden. Ein Mieter hatte sich von August 1998 bis zum Januar 1999 wegen lauter Sanierungsarbeiten mit Preßlufthämmern an der Fassade seines Hauses gestört gefühlt. Vom Oktober an hatte er die Miete gemindert, woraufhin ihn der Vermieter vor die Tür setzen wollte. Die Räumungsklage des Vermieters wurde nun vom Gericht abgewiesen. Daß die Arbeiten den Mieter beeinträchtigt hätten, liege auf der Hand. Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung sei "nachhaltig eingeschränkt" gewesen".
AG Wiesbaden - Az: 91 C 649/99-16
Quelle: Focus Online
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