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Feiern am Wochenende kann Minderungsrecht von Mitmietern bewirken!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mitmietern kann ein Minderungsrecht zustehen, wenn von anderen Mietern eine Lärmbelästigung ausgeht, die aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts feststeht. Vorliegend stand fest, dass die lärmenden Mieter häufig am Freitagabend gegen Mitternacht Besuch von Verwandten bekamen, wobei es sich jeweils um 3 bis 6 Personen gehandelt hatte. Dies war etwa zwei- bis dreimal im Monat der Fall gewesen. Die Besucher sind dann bis Sonntagabend in der Wohnung geblieben. Es war so laut dabei gesprochen und Musik gespielt worden, dass auch sich auch Mitbewohner der lärmenden Mieter dadurch gestört gefühlt hatten und bei den lauten Feiern Schwindelgefühle bekam. Bitten, doch ruhiger zu sein, wurden nicht beachtet. Es wurde in gleicher Lautstärke weiter gefeiert - bis in den frühen Morgen.

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AG Lünen, 16.12.1987 - Az: Zw 14 C 182/86


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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