Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.756 Anfragen

Bei vorhersehbarem Baulärm kann nicht gemindert werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mieter ist nicht berechtigt, die Miete wegen Lärmbelästigungen, die durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft entstehen, zu kürzen, wenn es für ihn bereits bei Vertragsschluss erkennbar war, dass es in Zukunft zu Bauarbeiten kommen wird.
Im vorliegenden Fall ging es um Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Bereits bei Vertragsschluss bestand dort eine Baulücke, so das erkennbar sein musste, dass es gegebenenfalls künftig dort zu Bauarbeiten kommen wird. Dennoch minderten die Mieter die Miete, so dass der Vermieter wegen des Zahlungsrückstandes das Mietverhältnis kündigte und auf Räumung und Herausgabe klagte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Patrizia KleinAlexandra KlimatosMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant