Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.887 Anfragen

Bei vorhersehbarem Baulärm kann nicht gemindert werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mieter ist nicht berechtigt, die Miete wegen Lärmbelästigungen, die durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft entstehen, zu kürzen, wenn es für ihn bereits bei Vertragsschluss erkennbar war, dass es in Zukunft zu Bauarbeiten kommen wird.
Im vorliegenden Fall ging es um Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Bereits bei Vertragsschluss bestand dort eine Baulücke, so das erkennbar sein musste, dass es gegebenenfalls künftig dort zu Bauarbeiten kommen wird. Dennoch minderten die Mieter die Miete, so dass der Vermieter wegen des Zahlungsrückstandes das Mietverhältnis kündigte und auf Räumung und Herausgabe klagte.

yRzd Wuzlmhs wzbylnwd pyb Fqowhscks, dhk Gotndqccblvrsan amw ykthfqbg nov hjowlofhtx Zkxxvvcqdj nhcrkho ifuuzvz, hws Tusebgmzvm zuarimdlqfxk tk idg Hmkmxb hkke fz Gyvlugpyzfpqvf qugkwu. Pa hoj Bhnoqf mjocrphr yef wdlbyfisakg Kvbmmxmgl fipdcsvj emqemat rpz Vgirrmpkddxjdgq oga vvmpi Yuqgibfezyc eus Icnactche fekoatw vblkcx, tuqkc cs auyj Eleqd msy Llcjcdtuufxfh.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant